Die Rechtsanwaltskanzlei Fux | Neulinger bietet Ihnen kompetente Rechtsberatung und Vertretung. Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, dass besonders in Rechtsangelegenheiten Seriosität und Zuverlässigkeit entscheidet.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, von der breit gefächerten Erfahrung zu profitieren. Wir betreuen Gerichtsverfahren, erstellen Verträge, bieten umfassende Rechtsberatung an und errichten auch Testamente, welche registriert und auch über Wunsch elektronisch verwahrt werden.
Durch unser breitgefächertes Angebot sowie eine ständige Kooperation mit der Steuerberatungskanzlei Kurt Haber Ges.m.b.H. können wir ein umfassendes juristisches Wissen gepaart mit einer umfassenden steuerlichen Beratung zur Verfügung stellen. Diese beiden Kompetenzen werden regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht.
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Mag. Aleksandra T. FuxPartner Geboren 1977 in Golub-Dobrzyn Universität Wien, Mag.iur., Österreich (2004) Zusatzdiplom in Medizinrecht (2004) Rechtsanwaltsanwärterin in führenden Wiener Wirtschaftskanzleien (2005 – 2010) Rechtsanwältin seit 2010
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Mag. Anton F. NeulingerPartner Geboren 1978 in Wien Universität Wien, Mag.iur., Wien, Österreich (2003) Rechtsanwaltsanwärter in führenden Wiener Wirtschaftskanzleien (2004-2009) Rechtsanwalt seit 2009
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Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist sowohl national als auch international orientiert. Aufgrund unserer Struktur und Größe sind wir in der Lage unsere Klienten individuell und sehr flexibel, aber vor allem persönlich zu betreuen und einen hohen Qualitätsstandard zu bieten. Wir zeichnen uns vor allem durch Flexibilität, Kreativität und Kompetenz aus. Wir sind stets darum bemüht für unsere Klienten die optimale Lösung zu finden. Besonderen Wert legen wir darauf, dass unsere Klienten immer von ein und demselben Rechtsanwalt der Kanzleipartnerschaft betreut werden. |
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Für unsere Mandanten beschäftigen wir uns gerne mit folgenden Gebieten:
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Im Rahmen unserer Tätigkeit bemühen wir uns auch die Kostenfrage transparent zu gestalten.
Aus diesem Grund wird die Honorarfrage immer zu Beginn unserer Tätigkeit im Detail besprochen.
Wir arbeiten auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird nach Bestätigung der Deckung mit dieser direkt verrechnet.
Einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten der Honorarvereinbarung bietet Ihnen die Broschüre der ÖSTERREICHISCHEN RECHTSANWÄLTE
Angaben gemäß § 5 ECG:
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